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Euer Ehren, als meine Mandantin Frau Schmitz 1943 zur SS gegangen ist, konnte Sie nicht wissen was Sie bei Ihrer Arbeit als Aufseherin erwartet. Als Sie in das Lager bei Krakau kam, war es zu spät und Sie konnte schließlich nicht einfach aus der SS aussteigen. Hätte Frau Schmitz sich gegen Ihre Auftraggeber gestellt, wäre Sie höchstwahrscheinlich selbst umgebracht worden und nur um Ihrem eigenen Tod zu entgehen, hat Sie Ihre Arbeit fortgesetzt. Außerdem möchte ich betonen, dass Frau Schmitz nur die Ihr zugewiesene Arbeit ausgeführt hat, weder freiwillig noch in Ihrem eigenen Interesse. Auf Grund dieser Umstände, Euer Ehren, plädiere ich auf Strafminderung.

 

Alexander Döhne



Letzte Änderung am 01. Oktober 2006  ·  Copyright © 2000-2006 Christoph Schmidt